Anmeldeformular Mariage in Losheim

Gerne übersenden wir Ihnen die Anmeldung auf Anfrage per pdf.
Hier finden Sie vorab die Informationen zur Messe:

Anmeldeformular

Mariage - Die Hochzeitsmesse 2024
in der Eisenbahnhalle in Losheim am See
am Sonntag, 15.09.2024
von 11.00 bis 17.00 Uhr

Name der Firma:

Ansprechpartner:

Straße:

PLZ, Ort:

Telefon:

E- Mail:


Rechnungsanschrift:

bitte nur ausfüllen, wenn abweichend von obiger Firmierung und Anschrift

Firma: _________________________________________

Straße: _________________________________________

PLZ, Ort: _________________________________________


Standnummer:

Quadratmeterzahl:

Mietpreis: 65,00 € netto/ Quadratmeter

Zusätzlicher Pflichtbeitrag:

Nebenkostenpauschale (Strom, Wasser, Heizung, Flyerwerbung in unseren Eventtaschen, sowie Pauschale für die Bewerbung der Messe)

Preis: 80 € netto


Gesamtbetrag:


Vom Aussteller vollständig auszufüllen:

Wir bieten folgende Leistungen auf der Messe an:

_______________________________________________________________


Anzahl Ausstellerausweise:
(bitte tragen Sie hier die Anzahl ein, die Sie benötigen)__________________
die Ausweise erhalten Sie am Aufbautag.

Die Flyer für die Verteilung in unseren Eventtaschen sind am Aufbautag bis 12 Uhr abzugeben.


Sollten Sie Mitaussteller haben, die Ihren Standplatz mitnutzen,
wird pro Mitaussteller eine Gebühr von 100 € netto erhoben.
Das Gleiche gilt für das Mitbewerben anderer Firmen in Form von z.B. Flyerwerbung oder das Aushändigen von Visitenkarten.
Haben Sie Mitaussteller oder möchten Sie für andere Firmen werben?
Bitte ankreuzen: Ja O Nein O
Anzahl Mitaussteller/ Mitbewerber: ____________________

Zusätzlich wünschen wir folgende Leistungen:
Tische sind nur in geringer Anzahl vorhanden und sind gesondert anzufragen.
Plastikstühle in der Farbe bordeaux sind gratis erhältlich.

Anzahl:___________ Stehtische (gratis)

Trennwände sind nicht erlaubt zum Abgrenzen des eigenen Standes zum Nachbarstand, ebenso wenig sind Trennwände an freien Plätzen, wie zum Beispiel vor der Bühne erlaubt. Bitte beachten Sie auch dass, wenn Sie einen Messestand mit Rückwand haben, dass Sie einen Standplatz an einer Wand auswählen.

weitere Präsentation durch eine Modenschau oder Liveact (gratis):
Pro Firma gibt es eine Brautfashionshow über 20 Minuten. Die Models werden von der teilnehmenden Firma selbst besorgt. Einen Anspruch auf Friseur gibt es nicht. Während der Brautmodenschau stellen wir Gemafreie Musik zur Verfügung. Sollten spezielle Lieder gewünscht sein, müssen die Kosten für die Gema selbst getragen werden und eine entsprechende Anmeldung bei der Gema muss rechtzeitig vor der Messe seitens des Brautmodengeschäfts erfolgen.
Bitte ankreuzen: Ja O Nein O

Jegliche Veranstaltungstechnik (Traversenbau, prof. Beleuchtung, etc kann zum Vorzugspreis bei uns gemietet werden. Wir unterstützen Sie gerne beim prof. Standdesign. Sprechen Sie uns gerne an.

Bitte ankreuzen: Ja O Nein O

Tischdecken eckig, weiß (15 € netto)
Bitte ankreuzen: Ja O Nein O

Floorspots (20 € netto)
Bitte ankreuzen: Ja O Nein O


Mit der Abgabe der Anmeldung werden die umseitigen
Ausstellungsbedingungen anerkannt.


Ihre Anmeldung senden Sie bitte an:

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!">Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


Sonstiges:
bitte beachten Sie, dass keine Getränke an den Ständen an die Besucher
ausgeschenkt werden dürfen.
Die angegebenen Quadratmeter laut Vertrag sind verbindlich und sind einzuhalten.
Die Größe des Standes darf nicht überschritten werden.
Sollte dies missachtet werden, erfolgt eine Nachberechnung am Aufbautag in bar.

Ausstellungsbedingungen gelesen:



________________________ X____________________________



Ort, Datum Unterschrift


Ausstellungsbedingungen

Veranstaltung: Mariage - Die Hochzeitsmesse
am Sonntag, 29.10.2023
von 11.00- 17.00 Uhr

midlife media
Inh. Nanto Meiser 
Calmesweilerstraße 13a
66571 Eppelborn-Bubach 
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 

Mobil: 0177-2338244

Veranstaltungsort: Eisenbahnhalle Losheim am See
Streifstraße 3 a
66679 Losheim am See

1. Anmeldung:
Die Anmeldung des Standes erfolgt unter Verwendung des Anmeldeformulars. Die Anmeldung ist ein rechtsverbindliches Angebot zur Teilnahme an der Hochzeitsmesse. Aus der Anmeldung kann weder ein Anspruch auf Zulassung zur Messe, noch auf Zuteilung einer bestimmten Standfläche hergeleitet werden.

2. Zulassung:
Über die Zulassung der Aussteller und der einzelnen Ausstellungsgegenstände entscheidet die Messe-/ Ausstellungsleitung. Der Veranstalter ist berechtigt, aus konzeptionellen Gründen eine Beschränkung der angemeldeten Ausstellungsgegenstände sowie eine Veränderung der angemeldeten Fläche vorzunehmen. Der Veranstalter kann ohne Angabe von Gründen Anmeldungen abweisen. Konkurrenzausschluss darf weder verlangt noch zugesagt werden. Besondere Platzwünsche, die nach Möglichkeit berücksichtigt werden,
stellen keine Bedingungen für die Teilnahme dar. Der Veranstalter darf ohne Angaben von Gründen und ohne Veränderung des Vertrags einen anderen Stand zuteilen.

3. Mieten und Kosten
Siehe Anmeldeformular

4. Rücktritt vom Vertrag
Der Veranstalter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn nach erfolgter Mahnung
die Standmiete nicht innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserstellung gezahlt wird. In diesem Falle hat der Aussteller dem Veranstalter die bisherigen Aufwendungen und ihr Risiko mit einem Betrag in Höhe von 50 % der Standmiete zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu ersetzen. Die Ausstellerfirma kann ihrerseits von 14 Tagen nach Vertragsabschluss vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt bedarf der Zustimmung des Veranstalters. Dieser wird nur zustimmen, wenn die Ausstellungsfläche anderweitig vermietet werden kann. Kommt der Rücktritt zustande, hat der Aussteller dem Veranstalter eine Entschädigung für ihre Aufwendungen in Höhe von 25 % der Standmiete zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen.

5. Untervermietung, Mitaussteller, Überlassung des Standes an Dritte, Verkauf für Dritte
Der Aussteller ist nicht berechtigt, ohne Genehmigung der Messe-/ Ausstellungsleitung den ihm zugewiesenen Stand ganz oder teilweise unter zu vermieten oder sonst zu überlassen, ihn zu tauschen oder Aufträge für andere Firmen anzunehmen. Die von der Messe-/ Ausstellungsleitung genehmigte Aufnahme eines Mitausstellers ist gebührenpflichtig.

6. Werbetätigkeit
Werbung jeglicher Art, insbesondere die Verteilung von Werbedrucksachen und die Ansprache von Besuchern, ist nur innerhalb des Standes gestattet. Werbung in Form von Flyerverteilung oder sonstige Werbung für andere Firmen, die keine Standmiete zahlen, ist nicht erlaubt. Der Betrieb von Lautsprecheranlagen, Musik-/ Lichtbilddarbietungen- auch zu Werbezwecken- bedarf ausdrücklicher Genehmigung durch den Aussteller und ist rechtzeitig anzumelden. Die Lautstärke ist von den Ausstellern so zu regulieren, dass das Rahmenprogramm der Messe und andere Aussteller nicht gestört werden. Die Vorführungen von Maschinen, akustischen Geräten, von Lichtbildgeräten und Moden, Musikdarbietungen auch zu Werbezwecken, kann im Interesse der Aufrechterhaltung eines geordneten Messe-/ Ausstellungsbetriebes auch nach bereits erteilter Genehmigung eingeschränkt oder widerrufen werden. Zu beachten ist, dass eventuell anfallende Gemagebühren zum Beispiel für die Nutzung musikalischer Untermalung eines Standes selbst gezahlt und entsprechend bei der Gema angemeldet werden müssen.

7. Standaufbau, Gestaltung und Ausstattung der Stände
Der Standaufbau erfolgt am Samstag, den 28.10.2023 von 12.00- 17.00 Uhr.
Der Standaufbau muss am Sonntag, den 29.10.2023 bis 10.30 Uhr beendet sein.
Die vorgegebenen Standgrenzen- Kennzeichnungen dürfen nicht überschritten werden.
Der Veranstalter ist berechtigt, bei Verstößen gegen die genannten Gestaltungs- und Ausstattungsregelungen die notwendigen Änderungen und erforderlichenfalls die Entfernung des Standes zu verlangen. Der Aussteller darf keinerlei Klebestoffe-/ bänder oder sonstige Gegenstände, die beschädigen, am Boden oder der Wand verwenden.

8. Standabbau
Kein Stand darf vor Beendigung der Messe/ Ausstellung ganz oder teilweise geräumt werden. Der Abbau beginnt am 29.10.2023 ab 17.00 Uhr. Zuwiderhandelnde Aussteller müssen eine Vertragsstrafe in Höhe der halben Standmiete zahlen.

9. Behördliche Genehmigung, gesetzliche Bestimmungen und Gemaanmeldung
Behördliche Genehmigungen hat grundsätzlich der Aussteller einzuholen. Er ist dafür verantwortlich, dass die gewerberechtlichen, polizeirechtlichen, gesundheitsrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.
Hintergrundmusik an den Ständen und Liveacts auf der Bühne sind grundsätzlich von jedem Aussteller selbst an die Gema zu melden.

10. Haftung/ Versicherung
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden an Messe-/ Ausstellungsgegenständen und an der Standausrüstung sowie Folgeschäden.

11. Messevideo
Der Veranstalter ist nicht verpflichtet jeden einzelnen Aussteller in seinem Messevideo zu bewerben. Es besteht daher keinerlei Anspruch auf Eigenwerbung im produzierten Video.
Das Video dient lediglich als Werbung für die Mariage.

12. Müllentsorgung
Jeder Aussteller ist für das Entsorgen seines eigenen Abfalls selbst verantwortlich. Zuwiderhandelnde berechnen wir eine Aufwandsentschädigung von 20 € zzgl. MwSt.

Mariage - Die Hochzeitsmesse


Eisenbahnhalle Losheim am See

Streifstraße 3 a
66679 Losheim am See


Sonntag, 15. September 2024

11 - 17 Uhr

Eintritt Tageskasse: 6 € pro Person
Vorverkauf
: 5 € pro Person
Kinder bis 17 Jahren frei


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